Extremwetterlage

Was tun bei extremen Wetterlagen?

Übergeordnete Schulordnung (§ 33):
"Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände [...] den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar ist.
Fällt der gesamte Unterricht für die Schülerinnen und Schüler aus, so sollen die Eltern nach Möglichkeit darüber unterrichtet werden."

Sollte der Unterricht an unserer Schule ausfallen, oder eingeschränkt werden, informieren wir dazu auf der Startseite unserer Homepage.

Über Einschränkungen bei Bus- und Bahnverkehr können Sie sich hier informieren:
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